Föhrenweg 6, 2282 Markgrafneusiedl
02287 20239
office@balkoz.at
Mo-Do 8:00-18:00 | Fr 8:00-13:00
Die §57a Überprüfung ist die in Österreich wichtigste, gesetzlich vorgeschriebene Inspektion von Kraftfahrzeugen.
Zweck der regelmässigen Pickerl-Inspektion ist es, die Betriebs- und Verkehrssicherheit sowie die Umweltverträglichkeit des Kraftfahrzeugs zu garantieren.
Nach erfolgreichem Bestehen der Pickerl-Prüfung bestätigt ein Aufkleber (Pickerl), auf dem das Verfallsmonat und das Verfallsjahr, das KFZ Kennzeichen und eine fortlaufende Nummer gestempelt sind, dass die Prüfung bestanden wurde.
Das Verfahren und der Umfang der Überprüfung sind genau definiert und umfassen eine gründliche Sicht-, Funktions- und Wirksamkeitskontrolle aller wichtigen Fahrzeugbestandteile.
Die Begutachtung nach §57a darf nur in autorisierten Fachwerkstätten erfolgen, die über die erforderliche Ausrüstung verfügen. Um die §57a Begutachtung durchführen zu können, müssen die Fahrzeugtechniker die entsprechende Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
Das erste Pickerl muss bei Neuwagen drei Jahre nach ihrer Erstzulassung erneuert werden. Das zweite Pickerl folgt nach weiteren zwei Jahren und danach in jährlichen Abständen. Autos, die älter als 5 Jahre sind, müssen sich daher jährlich einer §57a Pickerl Überprüfung unterziehen – mit einer Toleranzfrist von 4 Monaten nach dem Fälligkeitsdatum (beginnend mit dem Monat der Erstzulassung).